Immer wieder werden Gewerbetreibende schriftlich aufgefordert, in per Post zugesandten Formularen ihre Firmendaten zu kontrollieren und zu vervollständigen. Zweck ist der Eintrag in irgendwelchen Branchenverzeichnissen im Internet. Die Einträge sind kostenpflichtig. Das ist auf den ersten Blick nicht sofort ersichtlich. Preis und Leistung dieser Einträge stehen selten in einem ausgewogenen Verhältnis. Auch Messeaussteller sind von derartige Kostenfallen häufig betroffen, stehen sie doch vor Beginn einer Messe unter erheblichen Zeit- und Leistungsdruck.
Zur Veranschaulichung hierfür soll ein Schreiben der Expo Guide S.C. dienen. Das Schreiben hat ein Betroffener zur Verfügung gestellt. Er erhielt es anlässlich der Internationalen Grünen Woche Berlin (aber auch jede andere Messe kann Anlass für derartige Schreiben sein). So stand auch im Absenderfeld des Schreibens: IGW Internationale Gruene Woche Berlin. Tatsächlich stammte das Schreiben nicht von dem Messeveranstalter, sondern von der Firma Expo Guide S.C. mit Sitz in Mexiko. In dem Schreiben nebst beigefügtem Formular ist der Empfänger aufgefordert worden, seine Daten zu kontrollieren und zu ergänzen. Unterhalb des Formulars stand kleingedruckt geschrieben:
„Auftrag: Wir sind mit der Veröffentlichung unserer im Formular genannten Firmendaten einverstanden und erteilen der Expo Guide S. C. den Auftrag, diese in Form einer kompletten Werbeeinschaltung (siehe umseitig) für die nächsten drei Jahre auf www.expo-guide.com zu veröffentlichen. Der Auftrag ist kostenpflichtig und unwiderruflich, wenn er nicht innerhalb der nächsten 12 Tage nach Auftragsdatum mittels eingeschriebenen Brief widerrufen wird. Hierbei gilt das Datum des Poststempels. Die dreijährige Laufzeit beginnt mit dem Datum der ersten Rechnung. Der jährliche Betrag beläuft sich auf 1271 Euro […..]. Der Auftrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, falls die schriftliche Kündigung nicht spätestens drei Monate vor Auftragende mittels eingeschriebenen Brief erfolgt [….].
Wichtiger Hinweis:
Nach hier vertretener Ansicht bestehen erhebliche Zweifel, ob ein kostenpflichtiger Vertrag über einen dreijährigen Branchenbucheintrag überhaupt zustande gekommen ist. Auch bestehen Zweifel, ob die Kostenpflicht des Vertrages wirksam einbezogen wurde. Darüber hinaus können weitere Einwände gegen die Forderung erhoben werden. Der betroffene Unternehmer sollte daher nicht vorschnell Zahlungen leisten, insbesondere auch keine reduzierten Zahlungen. Lassen Sie den gesamten Vorgang prüfen und sich ausführlich beraten.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch von einer solchen Branchenbuchabzocke betroffen sind und eine Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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